Videosprechstunden als therapeutischer Rahmen – nicht als Ferntherapie

Die Videosprechstunde ist in meiner Praxis kein eigenständiges Behandlungsangebot und keine Ferntherapie im engeren Sinne.
Sie stellt einen alternativen Rahmen für dieselbe therapeutische Arbeit dar,
mit gleicher Haltung, gleicher Struktur und gleicher Verantwortung.
Voraussetzung: persönliche Anamnese vor Ort
Eine Videosprechstunde ist ausschließlich nach vorheriger persönlicher Anamnese in der Praxis möglich.
Diese Anamnese umfasst unter anderem:
- ein ausführliches diagnostisches Erstgespräch
- die Erhebung relevanter somatischer Befunde
- die Besprechung aktueller Medikation
- eine differenzierte Einschätzung der psychischen Belastung
- gegebenenfalls den Einsatz standardisierter Testverfahren
(z. B. MOCA, BDI oder weitere psychometrische Instrumente)
Erst auf dieser Grundlage kann verantwortungsvoll entschieden werden, ob eine Fortführung der Therapie im Videokontext fachlich vertretbar ist.
Klare Abgrenzung
Ich führe keine ausschließlichen Ferntherapien durch und biete keine Erstgespräche, Diagnostik oder Krisenintervention per Video an.
Diese Entscheidung dient:
- der fachlichen Qualität
- der therapeutischen Verantwortung
- und der rechtlichen Absicherung aller Beteiligten
Wann eine Videosprechstunde sinnvoll sein kann
Nach abgeschlossener persönlicher Anamnese kann die Videosprechstunde sinnvoll sein, wenn:
- eine regelmäßige persönliche Anreise nicht praktikabel ist
- berufliche oder familiäre Verpflichtungen wenig Spielraum lassen
- Diskretion oder räumliche Distanz eine Rolle spielen
Auch im Videokontext gilt:
Therapie ist ein strukturierter, verbindlicher Prozess – kein Gespräch „nebenbei“.
Rahmenbedingungen
Die Videosprechstunde erfolgt im Rahmen meiner Privatpraxis und richtet sich an Selbstzahler.
Termine und Verfügbarkeiten werden ausschließlich über Doctolib organisiert.
Ob eine Videosprechstunde für Ihr Anliegen geeignet ist, klären wir im Rahmen des persönlichen Erstkontakts.